Vertrag über die Auftragsverarbeitung
Hier erfahren Sie zusammengefasst, was sich durch die DS-GVO ändert und wie Sie einen vom Gesetzgeber geforderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit HU-Dev schließen - schnell, einfach und natürlich ohne zusätzliche Kosten.
Das Wichtigste zur Auftragsverarbeitung durch HU-Dev
Deshalb brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit HU-Dev
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister – verarbeiten lässt, einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) abschließen.
Durch den Abschluss eines kostenfreien AV-Vertrags mit HU-Dev erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben der DS-GVO und vermeiden Bußgelder.
Grundlegende Informationen zur Auftragsverarbeitung
- Eine Auftragsverarbeitung (nach altem BDSG: „Auftragsdatenverarbeitung“) liegt vor, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten, für die es verantwortlich ist, von einem Auftragnehmer (Dienstleister) weisungsgebunden verarbeiten lässt.
- Die Weisungsgebundenheit bezüglich des Zwecks der Verarbeitung unterscheidet die Auftragsverarbeitung von der herkömmlichen Übertragung personenbezogener Daten an Dritte.
- Bei der Auftragsverarbeitung betrachtet das Gesetz den Auftragsverarbeiter wie einen Teil des Unternehmens des Verantwortlichen (Auftraggebers). Dies erleichtert es, die Berechtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers an den Auftragnehmer (Dienstleister) zu übertragen.
- Ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Subdienstleistern. Der Vertrag verpflichtet den Dienstleister unter anderem zur zweckgebundenen Datenverarbeitung und zum entsprechenden Schutz der Daten.
- Das Vorliegen eines AV-Vertrags gehört neben der sorgfältigen Auswahl eines geeigneten Dienstleisters zu den wichtigsten Verpflichtungen des Auftraggebers (Verantwortlichen) einer Datenverarbeitung.
- Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich können mit einem Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Auftragsverarbeitung durch HU-Dev
Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und HU-Dev inh. Sebastian Hufsky (HU-Dev) beinhaltet verschiedene Facetten: Neben der Bereitstellung von Hard- und Software und deren Wartung zählen hierzu vor allem der Support durch HU-Dev sowie die Dienstleistungen des Technischen Supports von HU-Dev. Hinzu kommen ggf. weitere Dienstleistungen rund um Hard- und Software sowie Webhosting, wie zum Beispiel Schulungen oder die Unterstützung bei der Einrichtung von neuen Geräten, neuer Software oder neuen Modulen (telefonisch, online oder vor Ort).
Im Zuge dieser Zusammenarbeit machen Sie uns personenbezogene Daten aus Ihrem Unternehmen zugänglich und beauftragen uns mit der „Verarbeitung“ dieser Daten zu einem bestimmten Zweck. Damit ist der Sachverhalt einer Auftragsverarbeitung im Sinne der DS-GVO erfüllt – mit Ihnen als „Verantwortlichem“ und HU-Dev als „Auftragsverarbeiter“.
- Sie gewähren uns vor Ort, im Rahmen von Fernsupportsitzungen oder online erbrachten Dienstleistungen Zugriff auf personenbezogene Daten, um die von Ihnen benannten Probleme zu beheben oder gewünschte Änderungen vorzunehmen bzw. Sie dabei anzuleiten.
- Sie senden uns für Zwecke des erweiterten Supports oder für die Durchführung sonstiger Dienstleistungen Datenbestände Ihrer Software zu, die personenbezogene Daten enthalten.
- Sie beauftragen uns mit der Unterstützung bei Hard- und Softwareeinführungen oder mit individuellen Schulungsmaßnahmen vor Ort, über Fernsupportsitzungen oder online – unter Verwendung echter personenbezogener Daten aus Ihrem Unternehmen.
- Sie beauftragen uns mit der Verwaltung und Wartung Ihrer Website oder Ihres Webspace.
Zwar waren Sie schon nach dem bisherigen BDSG als Verantwortlicher in der Pflicht, die Verarbeitung überlassener personenbezogener Daten vertraglich abzusichern, jedoch waren die Strafen relativ gering.
Mit der DS-GVO sind die Strafen für Verstöße gegen gesetzliche Pflichten im Bereich des Datenschutzes deutlich verschärft worden – ein weiterer Grund, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung zu schließen.
Wir machen es Ihnen leicht, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und Bußgelder zu vermeiden: Schließen Sie auf dieser Seite mit wenigen Klicks einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit HU-Dev ab.
Auftragsverarbeitung durch HU-Dev
So schließen Sie mit wenigen Klicks den laut Gesetz erforderlichen Vertrag mit HU-Dev.
- Lesen Sie den Text des Vertrags sorgfältig durch.
- Füllen Sie die Felder vollständig aus und klicken Sie auf die Schaltfläche zur Bestätigung.
- Im Nachgang erhalten Sie eine unverschlüsselte e-mail, in der Ihnen der Abschluss des Vertrags nochmals bestätigt wird. Sollten Sie die e-mail bis zum Ende des folgenden Werktags nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie auch hier keine e-mail vorfinden, wenden Sie sich bitte an info@hu-dev.de
Vertragstext als PDF
Anlage 1 – technische und organisatorische Maßnahmen
Anlage 2 – Zugelassene Subdienstleister